Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (Sanierungsfahrplan) ist ein neues Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer und eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG).
Ziel des Sanierungsfahrplans ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP-VO) wurde am 28. Juli 2015 im Kabinett beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Sie ergänzt § 9 Absatz 4 und § 16 Absatz 3 der Novelle des EWärmeG.
Alle Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.